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gischen Kaufleute, welche zu den Leipziger und Frankfurter Messen reisen, durch seine Geleitshauptleute1 jederzeit an den Thoren von Nürnberg in Empfang, geleitet sie durch sein Land, und geleitet sie auch wieder zurück. Es findet sich beym Thore allezeit eine Nürnbergische Rathsdeputation ein. Man erzählte, (ich weiß nicht ob mit Grunde,) daß ehemals der Brandenburgische Geleitshauptmann die Rede an die Nürnbergische Deputation jederzeit folgendergestalt angefangen habe: „Se. Durchl. der Markgraf von Brandenburg, Burggraf von Nürnberg, Euer und mein Herr – Da denn die Nürnberger bey dem Worte Euer in die Rede gefallen und gesagt hätten: Mit nichten. Daher kommt das Sprüchwort: Mit nichten, sagen die Her-

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1 Die noch jetzt im Reiche übliche Gewohnheit, die zu den Messen reisende Kaufleute durch besondere Geleitsreiter zu geleiten, kommt noch aus den Zeiten des Faustrechts her, da die Straßen unsicher waren. Die Geleitskutsche gehet an jedem Orte an einem bestimmten Tage ab, und wird im Namen des Landesherren, durch dessen Gebiet sie gehet, nebst den Personen die sonst mit dem Geleite reiten, allenthalben feyerlich angenommen, und bis an die Gränze begleitet. Die Geleite nach Frankfurt am Mayn gehen bis an diese Stadt, wo die Geleitsreiter der Stadt Frankfurt am Mayn denselben entgegen reiten, und sie mit besondern Feyerlichkeiten übernehmen. Das Geleit nach leipzig geht nur bis an die Kursächsische Gränze.