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weiß man nichts. Indessen ist diese einzige Steuer doch in der Folge der Zeit schon lange vor dem Regierungsantritt des jetzigen Regenten sehr angelaufen. Schon seit dem vorigen Jahrhunderte war die Anlage gemacht, daß von jedem 100 Fl. steuerbaren Vermögens vierteljährlich 3 Thaler oder 4 Fl. 30 Xr. sollten gegeben werden. Dieses nennt man die alte Dreythaler Steuer. Hiezu ward 1729 die alte Extrasteuer von 1 Fl. 30 Xr. und 1746 die zweyte Extrasteuer von 1 Fl. 30 Xr. eingeführt, und als der Markgraf Friedrich die Accise einführen wollte, so bewilligten die Landstände statt derselben noch 10 Xr.; so daß jetzt die ganze vierteljährige Steuer 7 Fl. 40 Xr. beträgt. Indessen muß man auch dabey sagen, daß das Katastrum der Grundstücke billig gemacht, und wenn nur die Getraidepreise nicht allzuniedrig werden, welches freylich zuweilen geschiehet, so sind die Landeigenthümer vergnügt. Ich glaube, das Getraide in einem gehörigen Preise zu erhalten, würde die Beförderung der Ausschiffung auf dem benachbarten Maine sehr dienlich seyn. Nach dem ausgestandenen Mangel in den traurigen Jahren 1771 und 1772, hat der Markgraf 17741 zu Anspach ein Getraide-

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1 Herrn Servan, Generaladvokat des Parlaments von Grenoble, hat in der Zueignungsschrift seiner Gedanken über einige Punkte der französischen Gesetze (deutsch übersetzt, Bern 1782. 8.) diese und andere wohlthätige Anstalten des Markgrafen mit Nachdruck und Wahrheit gerühmt.